1.1. Der Vertrag wird zwischen UmzugsDIENER und Kunden abgeschlossen und
ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Mietvertrag festgehalten wird.
1.2. Eigentumsvorbehalt: Die Mietsachen verbleiben während der
gesamten Mietdauer im Eigentum von UmzugsDIENER.
1.3. Gebrauch der Mietgegenstände: Der im Vertrag genannte Kunde ist
von der Übergabe an ihn und bis zur Rückgabe an UmzugsDIENER für die Mietgegenstände
verantwortlich und trägt die Gefahr für jegliche Schäden während der gesamten Mietzeit
für die gemieteten Mietsachen sowie die Gefahr für höhere Gewalt. Jegliche
Beschädigungen an den Mietgegenständen, welche während des aufrechten Mietverhältnisses
der Mietgegenstände entstehen, hat der Kunde die Kosten an UmzugsDIENER zu ersetzen.
1.4. Die gemieteten Sachen (ausgenommen die Sachen als Kauf z.B. Stretchfolie,
Luftpolsterfolie oder Packpapier, welche zum Kauf übernommen werden) dürfen nur für
den Umzug von Haushaltsware oder Büromaterial verwendet werden. Sie sind auch für
keine anderen Zwecke geeignet. Des Weiteren ist es auch untersagt, gefährliche Stoffe,
welche die vermieteten Produkte beschädigen können zu transportieren. Genauso ist es
zu unterlassen gesetzwidrige Gegenstände oder Substanzen jeglicher Art zu transportieren.
1.5. Die Mietgegenstände werden dem Kunden in einem mangelfreien Zustand übergeben.
Sollte der Mietgegenstand nach Ansicht des Kunden mangelhaft sein, so hat er das bei der
Übernahme zu rügen. Nach Ablauf der Mietdauer hat der Kunde den Mietgegenstand unbeschädigt
und sauber an UmzugsDIENER zurück zu geben. Jegliche Beschädigungen am Mietgegenstand
hat der Kunde dem Anbieter zu ersetzen. Siehe dazu Punkt 1.7.
1.6. UmzugsDIENER gewährt für die Mangelfreiheit der Mietgegenstände für den Zeitpunkt
der Übergabe. Alle Schäden an den transportierten Mietsachen sind auf unsachgemäßen
Gebrauch des Mietgegenstandes, wie beispielsweise Überladung zurückzuführen.
1.7. Bei grob fahrlässiger Beschädigungen oder Verlust einer oder mehrerer Gegenstände
verpflichtet sich der Kunde an UmzugsDIENER Schadensersatz für die beschädigten oder
verloren gegangenen Sachen in nachfolgender Höhe zu leisten:
UmzugDIENER Transport-Box EUR 30,- pro Stück; Dolly EUR 60,- pro Stück; Sackkarre EUR 150,- pro Stück.
UmzugsDIENER bittet um einen sorgsamen Umgang um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
1.8. Bei einer verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände verlängert sich die Mietdauer automatisch
um eine Woche. Die Kosten für jede zusätzliche Woche werden dem Kunden in Rechnung gestellt und
BAR gegen Rechnung ein einkassiert.
1.9. Für jeden erfolglosen Abhol- oder Lieferversuch wird jeweils
eine Gebühr von EUR 45,00 berechnet.
Gerichtsstand ist Bregenz
Gewerbeschein Nr. 80214031
UID: ATU58113106
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter
(BB-Verpackungen OHG) über die Internetseite www.umzugsdiener.at schließen. Soweit nicht anders
vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde
Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten
und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.
Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende
Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit
Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten
sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf
der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu
überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" geben Sie ein
verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer
Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch
Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder
Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre
Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall
unverzüglich zurückerstattet.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten
Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb
sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der
Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten
Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf
erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten
wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 4 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit,
offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen
schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen
des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt
die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere
aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der
Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffs Ansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers
gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand
ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Österreich oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
© 0000 umzugsdiener.at