1. Mietvertrag

1.1. Der Vertrag wird zwischen UmzugsDIENER und Kunden abgeschlossen und ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Mietvertrag festgehalten wird.

1.2. Eigentumsvorbehalt: Die Mietsachen verbleiben während der gesamten Mietdauer im Eigentum von UmzugsDIENER.

1.3. Gebrauch der Mietgegenstände: Der im Vertrag genannte Kunde ist von der Übergabe an ihn und bis zur Rückgabe an UmzugsDIENER für die Mietgegenstände verantwortlich und trägt die Gefahr für jegliche Schäden während der gesamten Mietzeit für die gemieteten Mietsachen sowie die Gefahr für höhere Gewalt. Jegliche Beschädigungen an den Mietgegenständen, welche während des aufrechten Mietverhältnisses der Mietgegenstände entstehen, hat der Kunde die Kosten an UmzugsDIENER zu ersetzen.

1.4. Die gemieteten Sachen (ausgenommen die Sachen als Kauf z.B. Stretchfolie, Luftpolsterfolie oder Packpapier, welche zum Kauf übernommen werden) dürfen nur für den Umzug von Haushaltsware oder Büromaterial verwendet werden. Sie sind auch für keine anderen Zwecke geeignet. Des Weiteren ist es auch untersagt, gefährliche Stoffe, welche die vermieteten Produkte beschädigen können zu transportieren. Genauso ist es zu unterlassen gesetzwidrige Gegenstände oder Substanzen jeglicher Art zu transportieren.

1.5. Die Mietgegenstände werden dem Kunden in einem mangelfreien Zustand übergeben. Sollte der Mietgegenstand nach Ansicht des Kunden mangelhaft sein, so hat er das bei der Übernahme zu rügen. Nach Ablauf der Mietdauer hat der Kunde den Mietgegenstand unbeschädigt und sauber an UmzugsDIENER zurück zu geben. Jegliche Beschädigungen am Mietgegenstand hat der Kunde dem Anbieter zu ersetzen. Siehe dazu Punkt 1.7.

1.6. UmzugsDIENER gewährt für die Mangelfreiheit der Mietgegenstände für den Zeitpunkt der Übergabe. Alle Schäden an den transportierten Mietsachen sind auf unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes, wie beispielsweise Überladung zurückzuführen.

1.7. Bei grob fahrlässiger Beschädigungen oder Verlust einer oder mehrerer Gegenstände verpflichtet sich der Kunde an UmzugsDIENER Schadensersatz für die beschädigten oder verloren gegangenen Sachen in nachfolgender Höhe zu leisten:
UmzugDIENER Transport-Box EUR 30,- pro Stück; Dolly EUR 60,- pro Stück; Sackkarre EUR 150,- pro Stück.
UmzugsDIENER bittet um einen sorgsamen Umgang um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

1.8. Bei einer verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände verlängert sich die Mietdauer automatisch um eine Woche. Die Kosten für jede zusätzliche Woche werden dem Kunden in Rechnung gestellt und BAR gegen Rechnung ein einkassiert.

1.9. Für jeden erfolglosen Abhol- oder Lieferversuch wird jeweils eine Gebühr von EUR 45,00 berechnet.


Gerichtsstand ist Bregenz
Gewerbeschein Nr. 80214031
UID: ATU58113106



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (BB-Verpackungen OHG) über die Internetseite www.umzugsdiener.at schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 4 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffs Ansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

© 0000 umzugsdiener.at

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